Hinweisgeberschutzsystem.

Ein Hinweisgeberschutzsystem dient den Mitarbeitenden eines Unternehmens sowie Geschäftspartnern und Kunden als zentrale Anlaufstelle, um auf ein Fehlverhalten hinzuweisen.

Ihre Anfrage wird höhst vertraulich und im engsten Kreis bearbeitet.

Der Europäische Gesetzgeber hat am 23. Oktober 2019 die neue Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) verabschiedet.
Dadurch wurde ein Rechtsrahmen geschaffen, wie z. B. Mitarbeitende, Kunden oder Lieferanten, die anonym oder personalisiert Hinweise zu Verstößen gegen geltendes Recht oder Unternehmensrichtlinien melden, zu schützen sind.