Ein Hinweisgeberschutzsystem dient den Mitarbeitenden eines Unternehmens sowie Geschäftspartnern und Kunden als zentrale Anlaufstelle, um auf ein Fehlverhalten hinzuweisen.
Der Europäische Gesetzgeber hat am 23. Oktober 2019 die neue Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) verabschiedet.
Dadurch wurde ein Rechtsrahmen geschaffen, wie z. B. Mitarbeitende, Kunden oder Lieferanten, die anonym oder personalisiert Hinweise zu Verstößen gegen geltendes Recht oder Unternehmensrichtlinien melden, zu schützen sind.